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EU-Führerschein: Die Sperrfrist Sinnvoll Nutzen

Wenn Sie sich mit der Thematik des EU-Führerscheins beschäftigt haben, wissen Sie wahrscheinlich, dass es während einer in Deutschland verhängten Sperrfrist nicht erlaubt ist, eine Fahrerlaubnis in einem anderen Land zu erwerben. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Zeit dennoch sinnvoll nutzen können und warum sich ein EU-Führerschein und eine Sperrfrist nicht vollständig ausschließen müssen.

Warum Kann Ich Wegen der Sperrfrist Keinen EU-Führerschein Machen?

Um zu verstehen, wie Sie die Sperrfrist für Ihren EU-Führerschein ohne MPU sinnvoll nutzen können, sollten wir zunächst den Grund für den scheinbaren Widerspruch zwischen EU-Führerschein und Sperrfrist betrachten.

Wenn Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wird, verhängt das Gericht in der Regel auch eine Sperrfrist für den Neuerwerb des Führerscheins. Diese rechtliche Grundlage wird auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Selbst wenn es einer Behörde im Ausland gelingen sollte, Ihnen eine Fahrerlaubnis auszustellen, würde diese in Deutschland nicht anerkannt werden. Die Sperrfrist gilt also in jedem Fall.

Wie Sie die Sperrfrist Sinnvoll für Ihren EU-Führerschein Nutzen

Trotz dieser Einschränkungen gibt es Möglichkeiten, die Sperrfrist sinnvoll zu nutzen, um nach Ablauf der Frist direkt wieder mobil zu sein. Das Wohnsitzprinzip spielt dabei eine zentrale Rolle: Um einen vollumfänglich gültigen EU-Führerschein zu erwerben, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens 185 Tage in dem Land gelebt haben, in dem der Führerschein ausgestellt wird.

Hier kommt die Sperrfrist ins Spiel. Sobald Ihr Führerschein entzogen und die Sperrfrist verhängt wurde, können Sie sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit Sie nach Ablauf der Sperrfrist Ihren Führerschein ohne Verzögerung erhalten können. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein in Ungarn, Polen oder Tschechien machen möchten – die erste Anreise für den erforderlichen Wohnsitz können Sie bereits während der Sperrfrist absolvieren. Auch der erste Unterricht in Theorie und Praxis ist in dieser Zeit möglich.

Der große Vorteil für Sie: Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist, haben Sie bereits alles Notwendige getan und können nach bestandener Prüfung sofort losfahren. Sie müssen nicht warten, sondern können aktiv auf Ihren EU-Führerschein ohne MPU hinarbeiten.

Was Wir Während der Sperrfrist Für Sie Erledigen Können

Während der Sperrfrist können wir bereits folgende Schritte für Sie einleiten:

  • Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung oder Bürgerkarte
  • Bestätigung Ihrer körperlichen Fahrtauglichkeit durch einen ortsansässigen Arzt
  • Organisation des notwendigen Wohnsitzes im jeweiligen Land
  • Erster theoretischer und praktischer Fahrunterricht

Sie sehen: Trotz Sperrfrist können Sie bereits wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu Ihrer neuen Fahrerlaubnis machen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich umfassend beraten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie nach Ablauf der Sperrfrist schnell wieder mobil sind – ganz ohne MPU.

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