Beschreibung
Beschreibung
Die einzelnen SBF haben folgende Geltungsbereiche:
Sportbootführerschein Binnen
– Sportboote, die für Sport und oder Freizeit verwendet werden
– ausdrücklich nicht für gewerbsmäßig genutzte Fahrzeuge
– Fahrzeuge welche eine geringere Länger als 20Meter aufweisen (auf dem Rhein gilt eine Maximallänge von 15 Metern)
– lediglich Sportboote mit der jeweils beschriebenen Antriebsart (Motor oder Segel)
– auf den Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern Europas
Sportbootführerschein See
– Fahrzeuge und Sportboote die für Sport- oder Freizeitzwecke eingesetzt werden
– unabhängig von Größe, Gewicht oder Motorstärke
– für Motor- Segelboote
– gewerbliche Zwecke sind ausgeschlossen (Ausbildung, Personenbeförderung, gewerblicher Fischfang oder ähnliches)
– nicht zugelassen für Schiffe mit bezahlter Besatzung an Board!
Außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen (jenseits der 3-Seemeilen-Zone) besteht keine Führerscheinpflicht.